Streikverbot für Beamte verfassungsgemäß;
Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 12. Juni 2018

Recht3_Urteil

Nach Auffassung des Bundesverfassungsgerichts ist das Streikverbot für Beamte als hergebrachter Grundsatz des Berufsbeamtentums auch ohne ausdrückliche gesetzliche Regelung zu beachten. Es steht auch mit dem Grundsatz der Völkerrechtsfreundlichkeit des Grundgesetzes im Einklang und ist mit der Europäischen Menschenrechtskonvention vereinbar.

LKT Rundschreiben Nr. 279/2018 [PDF-Dokument: 47 kB]

14.06.2018